Geschlechtszuweisende Maßnahmen
Als geschlechtszuweisende Maßnahmen werden medizinische Eingriffe und Behandlungen bezeichnet, die darauf abzielen, den Körper einer Person an ein als männlich oder weiblich definiertes Geschlecht anzupassen. Dazu gehören je nach Fall Operationen und Hormonbehandlungen. Der Begriff wird häufig im Zusammenhang mit intersexuellen Kindern verwendet, bei denen solche Maßnahmen historisch oder auch heute noch teils ohne ausreichende Einwilligung vorgenommen wurden.
Der Ausdruck „zuweisend“ macht deutlich, dass es dabei nicht um eine freie geschlechtliche Selbstbestimmung, sondern um eine von außen vorgenommene Festlegung geht. Solche Eingriffe sind medizinisch, ethisch und rechtlich hochsensibel. Wenn sie nicht zwingend notwendig sind, sollten sie bis zu einer informierten eigenen Entscheidung der betroffenen Person zurückgestellt werden, da irreversible Maßnahmen erhebliche körperliche und psychische Folgen haben können.